rechtliche aspekte beim kauf von firmenadressen: was muss beachtet werden?
Die seit Mai 2018 geltende DSGVO (Datenschutzgrundverordnung / engl.: GDPR für General Data Protection Regulation ) sorgt vor allem im privaten Bereich für den nötigen Schutz personenbezogener Daten. Für Unternehmen in Europa gilt sie nicht in gleichem Ausmass wie für Privatpersonen. So müssen Kontaktdaten eines B2B Kunden beispielsweise auf Verlangen nicht umgehend gelöscht werden, selbst wenn kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Wurde bereits ein Angebot erstellt, kann die gesetzliche Regelung zur Datenaufbewahrung greifen, sodass diese Angaben nicht nur gesichert werden sollten, sondern müssen.
Werden Firmendaten von einem seriösen Anbieter gekauft, kann man sich grundsätzlich darauf verlassen, dass diese auf einem gesetzlich legalen Weg eruiert wurden. Liegt ein allgemeines Einverständnis zur telefonischen Kontaktaufnahme vor, darf sofort mit dem jeweiligen Ansprechpartner Kontakt aufgenommen werden. Werbebriefe per Post oder digital sind ohnehin uneingeschränkt erlaubt. Gemäss DSGVO ist es aber notwendig, sich im Fall von Newsletter Werbung vorab das Einverständnis einzuholen. Auch hier kann beim Erwerb von Firmendaten das Kriterium der Adressverwendung für einen Newsletter Versand Teil des Kaufvertrages sein. Dies ist wichtig, da ungewollte Newsletter ohnehin meistens im Spam Ordner landen und daher kaum gelesen werden - somit verliert diese eigentlich oft erfolgreiche Strategie im Marketing in diesem Fall all ihre Vorteile und verärgert mögliche potentielle B2B Kunden.